Kosten

Besonders wichtig ist mir, dass Sie im Vorfeld meiner Beauftragung über die auf Sie zukommenden Kosten Bescheid wissen und keine Überraschungen erleben. Deshalb habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, meine Kosten für Sie fair und transparent zu gestalten. Für den Fall, dass meine Beauftragung für Sie Kosten verursacht, werde ich diese stets detailliert mit Ihnen im Vorfeld meiner Tätigkeit besprechen. So gewährleiste ich grundsätzlich eine beidseitig interessengerechte angemessene Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG). Falls der Einzelfall aufgrund seiner überdurchschnittlichen Komplexität einen erhöhten Aufwand erfordert, erlaube ich mir, mit Ihnen angemessene stundenbasierte Vergütungsvereinbarungen bzw. Pauschalhonorare zu treffen.

Kfz-Schadensregulierung

Meine rechtliche Beratung und Unterstützung im Rahmen Ihrer Kfz-Schadensregulierung ist für Sie kostenlos, wenn sie keine Mitschuld an dem Unfall tragen. In diesem Fall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die entstehenden anwaltlichen Gebühren als weitere Schadensposition. Sollte Ihnen eine Mitschuld vorgeworfen werden, prüfe ich für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Rechtsverfolgung übernimmt. Andernfalls berechne ich nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) ab, die sich nach der Höhe des Schadens richten.

Gründungsberatung

Für meine rechtliche Beratung und Unterstützung im Rahmen Ihrer Gründung treffe ich mit Ihnen grundsätzlich eine stundenbasierte Vergütungsvereinbarung zu einem Stundensatz zwischen 50,00 EUR netto und 150,00 EUR netto je nach Themengebiet und Aufwand.

Schuldnerberatung

Meine rechtliche Schuldnerberatung und Unterstützung für Ihre Entschuldung ist für Sie kostenlos, wenn Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein erhalten. Dies ist grundsätzlich immer dann der Fall, wenn Ihnen die für Sie zuständige Schuldnerberatungsstelle bescheinigt, dass sie aufgrund von Überlastung keinen zeitnahen Termin für eine Beratung erhalten oder aber Sie als Selbständiger, Freiberufler oder auch (Klein-)Unternehmer tätig waren bzw. sind.

Für den Fall, dass Sie keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein haben, vereinbare ich mit Ihnen im Vorfeld meiner Beauftragung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation ein Pauschalhonorar, welches sich an der Anzahl Ihrer Gläubiger orientiert und sämtliche Kosten abdeckt. So wissen Sie bereits genau im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen und vermeiden böse Überraschungen. Mein Ziel ist, Ihnen zu helfen. Dies berücksichtige ich stets bei der Festlegung des konkreten Honorars im Einzelfall.

Durchführung von Informationsveranstaltungen

Für Informationsveranstaltungen berechne ich grundsätzlich ein im Vorfeld vereinbartes Pauschalhonorar zwischen 50,00 EUR netto und 150,00 EUR netto, welches dem Aufwand und der Komplexität des jeweiligen Themas entspricht.

Gerne berate ich Sie über die anfallenden Kosten in unserem kostenlosen Erstgespräch

Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit mir auf!